Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Internet-Bestellungen
1.
Allen Lieferungen und Leistungen der Firma CST aufgrund von Onlinebestellungen
über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen
zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen
der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von CST; dies gilt
auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
2.
CST wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten
pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten,
so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen,
dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt.
Diese Nachfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Kommt sodann eine
Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der
Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom
Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges
oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit
auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz
unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen
Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche
des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.
3.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer
übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch
dann, wenn CST die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen
wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber
dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen
geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an CST trägt der Kunde
jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der
Ware bei CST in Schweinfurt.
4.
Rechnungen von CST sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar.
Ab dem 14. Tag nach Rechnungsdatum sind die Vertragspartner von CST
zur Zahlung der Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) gemäß
§ 1 Absatz 1 des deutschen Diskontsatzüberleitungsgesetzes
(DÜG) verpflichtet. Nach Wegfall des Basiszinssatzes ist Grundlage
der vorstehend vereinbarten vertraglichen Verzugszinsen dasjenige Steuerungsmittel
der EZB, das entsprechend § 1 Absatz 2 DÜG als Bezugsgröße
für Deutschland amtlich festgelegt wird. Vorstehendes entfällt,
soweit CST höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere
Belastung der Firma CST nachweist, ohne dass es einer vorherigen Mahnung
bedarf. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige
Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen
oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen,
soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen
und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen
feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen
zweier Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die
Gewährleistungsfrist durch CST beträgt sechs Monate ab Erhalt
der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird CST Fehlmengen nachliefern
und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl
die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen
Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch
die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das
Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu. Die Gewährleistung
für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt.
Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden
weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde anstelle
der Nachbesserung nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.
Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche
mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen, und
zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund diese gestützt
sein mögen (z. B. auch unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung
und Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen). Dieser
Ausschluss gilt nicht für einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von CST oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter
Eigenschaften bleibt Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung
unberührt.
6.
Computerprogramme wurden sorgfältig erstellt und geprüft.
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Software zu erstellen,
die in allen denkbaren System- und Anwendungsumgebungen fehlerfrei abläuft.
Die Firma CST gewährleistet jedoch ein Programm, welches im Sinne
der Programmbeschreibung brauchbar ist. CST leistet Gewähr dafür,
dass der Datenträger bei der Übergabe bzw. Versendung keine
Material- und/oder Herstellungsfehler hat. Sollte ein Datenträger
gleichwohl fehlerhaft sein, wird er von CST während der sechsmonatigen
Gewährleistungsfrist umgetauscht. Die Gewährleistungsfrist
beginnt mit der Übergabe der Ware. Wird ein Mangel im vorgenannten
Sinne nicht in angemessener Zeit durch Umtausch beseitigt, kann der
Käufer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Eine
weitergehende Gewährleistung ist aus technischen Gründen ausgeschlossen.
Insbesondere übernimmt die Firma CST keine Gewähr dafür,
dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Käufers genügen
oder mit Komponenten in der speziellen Konfiguration beim Käufer
zusammenarbeiten. Auch übernimmt CST keine Gewähr für
die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten
Ergebnisse der Software. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen
für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Käufers
oder eines Dritten an der Ware oder durch unsachgemäße Behandlung
oder Fehlbedienung der Ware entstanden sind. CST haftet in keinem Fall
für Datenverlust.
7.
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
durch den Kunden im Eigentum von CST. Der Eigentumsvorbehalt bleibt
auch bestehen für alle Forderungen, die CST gegen den Käufer
im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen
sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während
der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und
vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt,
solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen
Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt.
Der Kunde ist verpflichtet, CST alle im Rahmen einer Rechteverfolgung
aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu
erteilen. Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird
dem Käufer grundsätzlich ein einfaches unbefristetes Recht
zum laden und Ablaufenlassen des Programms sowie zur Erstellung einer
Sicherungskopie gewährt, soweit sich aus den Lizenzbedingungen
des betreffenden Programms nichts abweichendes ergibt. Dementsprechend
richten sich die einzelnen Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen
der Hersteller.
8.
CST ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen
personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
9.
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An
die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die
in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst
nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge,
die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen
wurden, ist Düsseldorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 27.06.2005 |