| Allgemeine Geschäftsbedingungen 
          für Internet-Bestellungen
   1.Allen Lieferungen und Leistungen der Firma CST aufgrund von Onlinebestellungen 
          über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen 
          zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen 
          der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von CST; dies gilt 
          auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
 2.CST wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten 
          pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, 
          so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, 
          dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. 
          Diese Nachfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Kommt sodann eine 
          Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der 
          Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom 
          Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges 
          oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung 
          verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit 
          auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz 
          unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen 
          Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche 
          des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.
 3.Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer 
          übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch 
          dann, wenn CST die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen 
          wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber 
          dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen 
          geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an CST trägt der Kunde 
          jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der 
          Ware bei CST in Schweinfurt.
 4.Rechnungen von CST sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. 
          Ab dem 14. Tag nach Rechnungsdatum sind die Vertragspartner von CST 
          zur Zahlung der Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen 
          Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) gemäß 
          § 1 Absatz 1 des deutschen Diskontsatzüberleitungsgesetzes 
          (DÜG) verpflichtet. Nach Wegfall des Basiszinssatzes ist Grundlage 
          der vorstehend vereinbarten vertraglichen Verzugszinsen dasjenige Steuerungsmittel 
          der EZB, das entsprechend § 1 Absatz 2 DÜG als Bezugsgröße 
          für Deutschland amtlich festgelegt wird. Vorstehendes entfällt, 
          soweit CST höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere 
          Belastung der Firma CST nachweist, ohne dass es einer vorherigen Mahnung 
          bedarf. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige 
          Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen 
          oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 
          Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, 
          soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
 5.Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen 
          und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen 
          feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 
          zweier Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die 
          Gewährleistungsfrist durch CST beträgt sechs Monate ab Erhalt 
          der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird CST Fehlmengen nachliefern 
          und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl 
          die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen 
          Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch 
          die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das 
          Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder 
          Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu. Die Gewährleistung 
          für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt. 
          Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden 
          weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde anstelle 
          der Nachbesserung nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. 
          Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche 
          mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher 
          Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen, und 
          zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund diese gestützt 
          sein mögen (z. B. auch unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung 
          und Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen). Dieser 
          Ausschluss gilt nicht für einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen 
          oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von CST oder eines gesetzlichen 
          Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter 
          Eigenschaften bleibt Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung 
          unberührt.
 6.Computerprogramme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. 
          Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Software zu erstellen, 
          die in allen denkbaren System- und Anwendungsumgebungen fehlerfrei abläuft. 
          Die Firma CST gewährleistet jedoch ein Programm, welches im Sinne 
          der Programmbeschreibung brauchbar ist. CST leistet Gewähr dafür, 
          dass der Datenträger bei der Übergabe bzw. Versendung keine 
          Material- und/oder Herstellungsfehler hat. Sollte ein Datenträger 
          gleichwohl fehlerhaft sein, wird er von CST während der sechsmonatigen 
          Gewährleistungsfrist umgetauscht. Die Gewährleistungsfrist 
          beginnt mit der Übergabe der Ware. Wird ein Mangel im vorgenannten 
          Sinne nicht in angemessener Zeit durch Umtausch beseitigt, kann der 
          Käufer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Eine 
          weitergehende Gewährleistung ist aus technischen Gründen ausgeschlossen. 
          Insbesondere übernimmt die Firma CST keine Gewähr dafür, 
          dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Käufers genügen 
          oder mit Komponenten in der speziellen Konfiguration beim Käufer 
          zusammenarbeiten. Auch übernimmt CST keine Gewähr für 
          die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten 
          Ergebnisse der Software. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen 
          für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Käufers 
          oder eines Dritten an der Ware oder durch unsachgemäße Behandlung 
          oder Fehlbedienung der Ware entstanden sind. CST haftet in keinem Fall 
          für Datenverlust.
 7.Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises 
          durch den Kunden im Eigentum von CST. Der Eigentumsvorbehalt bleibt 
          auch bestehen für alle Forderungen, die CST gegen den Käufer 
          im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen 
          sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während 
          der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und 
          vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, 
          solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen 
          Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. 
          Der Kunde ist verpflichtet, CST alle im Rahmen einer Rechteverfolgung 
          aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu 
          erteilen. Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird 
          dem Käufer grundsätzlich ein einfaches unbefristetes Recht 
          zum laden und Ablaufenlassen des Programms sowie zur Erstellung einer 
          Sicherungskopie gewährt, soweit sich aus den Lizenzbedingungen 
          des betreffenden Programms nichts abweichendes ergibt. Dementsprechend 
          richten sich die einzelnen Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen 
          der Hersteller.
 8.CST ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen 
          personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes 
          zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
 9.Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung 
          berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An 
          die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die 
          in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst 
          nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, 
          die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen 
          wurden, ist Düsseldorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 Stand 27.06.2005 |